Maskenpflicht / Schnelltests

Die Landesregierung hat auch für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ab Montag den 22. März 2021 beschlossen. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. Bitte beachten SIe, dass es auch Masken in Kindergrößen zu kaufen gibt, die für Ihre Kinder deutlich angenehmer zu tragen sind.

Auf der Homepage der Landesregierung erhalten Sie weitere Informationen.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Kinder sehr entspannt und wie selbstverständlich mit den Masken-Regelungen an unserer Südschule umgegangen sind. Herzlichen Dank an alle Eltern unserer Südschule, die ausnahmslos diese freiwilligen Regelungen unterstützt und ihre Kinder zum Tragen der Masken angehalten haben! Wir sind uns sicher, dass die konsequente Umsetzung der Maskenregeln der Grund dafür ist, dass für unsere Südschule bisher noch kein Quarantänefall angeordnet werden musste.

Auch bei der nun anstehenden Maskenpflicht hoffen wir wieder auf Ihre Unterstützung! Selbstverständlich werden die Lehrerinnen der Südschule darauf eingehen, wenn die Kinder auch außerplanmäßig eine Pause benötigen und mit ihnen an die frische Luft gehen. Unter Einhaltung der Abstandsregeln dürfen die Masken im Freien abgenommen werden.

Ebenso bitten wir um Ihr Einverständnis zu den freiwilligen und kostenlosen Corona-Schnelltests für Ihre Kinder. Weitere Informationen und ein Formular für die Einverständniserklärung erhalten Sie, sobald die genaue Vorgehensweise geklärt ist. Diese Schnelltests sind ein weiterer Baustein, mit welchem wir die Ausbreitung des Corona-Virus bremsen können. Bitte lassen Sie Ihre KInder daran teilnehmen! Alle Mitarbeiter*innen der Südschule lassen sich bereits seit einigen Wochen zweimal wöchentlich testen, um Ihre Kinder zu schützen.